Tag der Anmeldung (nur für die Anmeldung zur Grundversorgung)
(Tag der Schlüsselübergabe)

Anmerkung: Grundsätzlich ist bis zum Erhalt des Wohnungsschlüssels entweder der Vormieter oder der Eigentümer/Vermieter der Wohnung für die Zahlung der Energie- und Wasserkosten zuständig. Sollten Sie den Wohnungsschlüssel also schon vor offiziellem Mietbeginn erhalten haben, sind Sie daher auch schon zur Zahlung der Energie- und Wasserkosten verpflichtet. Aus diesem Grund ist es notwendig uns den Tag der Schlüsselübergabe mitzuteilen und nicht den Mietbeginn (falls dieser abweichend ist).

Kundendaten
Angaben zum Vormieter (falls bekannt)
Zählerdaten und Verbrauch
Abschlagsberechnung

Um für Sie einen möglichst genauen Abschlagsbetrag errechnen zu können, ist es hilfreich, wenn Sie uns weitere Angaben machen.



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